Gesetzliche Einlagensicherung
Guthaben sind als Einlagen nach Maßgabe des Einlagensicherungsgesetzes entschädigungsfähig. Nähere Informationen können dem „Informationsbogen für den Einleger“ entnommen werden.
Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken
Die Fürstlich Castell'sche Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken angeschlossen. Mit der Reform des Einlagensicherungsfonds werden auch die Regelungen zur Einlagensicherung grundlegend neu gestaltet.
Seit dem 01.01.2023 werden Einlagen von natürlichen Personen und rechtsfähigen Stiftungen, unabhängig von ihrer Laufzeit, bis zu 5 Millionen Euro gesichert.
Für nichtfinanzielle Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Verbände sowie bestimmte weitere Organisationen gilt allgemein eine Sicherungsgrenze von max. 50 Millionen Euro, jedoch nur maximal bis 15 % des haftenden Eigenkapitals der Bank.
Ab 01.01.2025 bzw. 01.01.2030 werden die allgemeinen Sicherungsgrenzen auf 3 bzw. 1 Million Euro für natürliche Personen und 30 bzw. 10 Millionen Euro für nichtfinanzielle Unternehmen etc. schrittweise reduziert. Der Schutz beträgt jedoch nur maximal bis 8,75 % des haftenden Eigenkapitals der Bank.
Für Einlagen, die bis zum Ablauf des 31.12.2022 gesichert wurden, finden die zu diesem Zeitpunkt geltenden Sicherungsgrenzen weiterhin Anwendung bis zur Fälligkeit, Prolongierung oder erstmaligen Kündigungsmöglichkeit.
Informationen
- ‣Weitere Informationen finden Sie unter http://www.bankenverband.de.
Diesem Schutz unterliegen nicht die Inhaberschuldverschreibungen der Bank. - ‣Eine Anfrage der aktuellen Grenzen kann unter https://einlagensicherungsfonds.de/abfrage-der-sicherungsgrenze/ gestellt werden.
- ‣Alle wichtigen Fragen und Antworten zur Reform des Statutes des Einlagensicherungsfonds finden Sie hier.
- ‣Das neue Statut des Einlagensicherungsfonds können Sie hier abrufen.
- ‣Information Sicherung Ihrer Einlagen
Informationen zur Ausführung von Kundenaufträgen
- Top-5 Reporting 2023 Privatkunden
- Top-5 Reporting 2023 Privatkunden (Excel)
- Top-5 Reporting 2023 Prof. Kunden
- Top-5 Reporting 2023 Prof. Kunden (Excel)
- Top-5 Reporting 2022 Privatkunden
- Top-5 Reporting 2022 Prof. Kunden
- Qualitätsbericht der DZ-Bank 2022
- Top-5 Reporting 2022 Privatkunden (Excel)
- Top-5 Reporting 2022 Prof. Kunden (Excel)
Kontenschnittstelle für Dritte Zahlungsdienstleister
Produktive Kontenschnittstelle für Dritte Zahlungsdienstleister
Das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) §§ 45, 48, 50 fordert von kontoführenden Zahlungsdienstleistern ab dem 14.09.2019 eine geregelte Zugriffsmöglichkeit (XS2A) für Drittkartenemittenten, Zahlungsauslösedienstleister und Kontoinformationsdienstleister nach PSD2 auf online zugängliche Zahlungskonten.
Die Umsetzung bei unserem Institut erfolgt auf Basis der Berlin Group NextGen Spezifikation über unseren technischen Dienstleister Atruvia AG. Seit dem 14.06.2019 ist eine produktive Nutzung der Schnittstelle im Echtbetrieb möglich.
Für bankfachliche Fragen stehen wir Ihnen in unserem Institut über digital@castell-bank.de zur Verfügung.
Weitere technische Details und Informationen zum Zugang auf die Schnittstelle stehen über unseren Dienstleister unter https://atruvia.de/drittanbieter-schnittstelle-xs2a zur Verfügung.
Production for the Dedicated Interface of Third Party Service Provider
According to Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) §§ 45, 48, 50 we, as an account servicing payment service provider, support a technical access interface (XS2A) to all online available payment accounts for payment service providers issuing card-based payment instruments, account information service providers and payment initiation service providers.
The technical implementation is done with Berlin Group specification version 1.2 by our technical service provider Atruvia AG. Since 14th June 2019 it is possible to use the interface in a productional environment.
For question concerning accounts please contact digital@castell-bank.de.
For further information on technical details concerning our NextGen implementation and accesses to the XS2A interface please use https://atruvia.de/drittanbieter-schnittstelle-xs2a.
Testschnittstelle für Zahlungsdienstleister
Kontenschnittstelle für Dritte Zahlungsdienstleister
Gemäß Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) §§ 45, 48, 50 unterstützen wir als kontoführender Zahlungsdienstleister ab dem 14.09.2019 für Drittkartenemmittenten, Zahlungsauslösedienstleister und Kontoinformationsdienstleister eine geregelte Zugriffsmöglichkeit (XS2A) auf online zugängliche Zahlungskonten.
Die Umsetzung erfolgt auf Basis der Berlin Group NextGen Spezifikation Version 1.2 über unseren technischen Dienstleister Atruvia AG.
Wir bieten in diesem Zusammenhang seit dem 14.03.2019 eine Schnittstelle für Tests an. Für die Anmeldung zu Tests und weiteren Informationen nutzen Sie bitte https://atruvia.de/drittanbieter-schnittstelle-xs2a-sandbox-test.
Informationen zur Berlin Group Spezifikation NextGen erhalten Sie ausschließlich über die Berlin Group Website (www.berlin-group.org) und das NISP–Projekt (www.nisp.online).
Dedicated Interface for Third Party Service Provider
According to Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) §§ 45, 48, 50 we, as an account servicing payment service provider, support a technical access interface (XS2A) to all online available payment accounts for payment service providers issuing card-based payment instruments, account information service providers and payment initiation service providers.
The technical implementation is done with Berlin Group specification version 1.2 by our technical service provider Atruvia AG.
In this context we offer an interface for sandbox testing beginning on the 14.03.2019. For registration to the test environment, more information about the implementation and for testing contact us at https://atruvia.de/drittanbieter-schnittstelle-xs2a-sandbox-test.
More general Information on the Berlin Group NextGen specification will be given only via the Berlin Group Website (www.berlin-group.org) and the NISP–Project (www.nisp.online).
Neuerungen aus dem Investmentrecht (Liquiditätsmanagementtools bei Investmentfonds)
Whistleblowing
Vielleicht haben Sie Kenntnis von schädigenden Verhaltensweisen, die unser Unternehmen gefährden. Eventuell scheuen Sie sich aber, diese Informationen persönlich weiterzugeben.
Die Fürstlich Castell'sche Bank bietet ein Hinweisgebersystem, an das sich sowohl Mitarbeiter als auch Dritte (z.B. Kunden, Lieferanten, externe Berater) wenden können, wenn sich vermutetes Fehlverhalten, potenzielle Verstöße gegen Gesetze oder interne Vorschriften oder illegale Handlungen bei einem begründeten Verdacht ergeben, die zu Vermögens- oder Reputationsschäden der Fürstlich Castell'schen Bank führen können.
Das Verfahren gewährleistet die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers und Dritter. Wenn Sie es wünschen, bleiben Sie vollkommen anonym. Durch Ihren Hinweis leisten Sie einen wichtigen Beitrag, um Vermögens- und Reputationsschäden aufzudecken und damit zu vermeiden. Aufgrund der Nutzung des Hinweisgebersystems hat der Hinweisgeber keine Vergeltungsmaßnahmen zu befürchten, ausgenommen bei nachweisbar vorsätzlichem Missbrauch des Hinweisgebersystems.
Melden Sie sich gerne, wenn Ihnen etwas ungewöhnlich erscheint. Wir gehen jedem Hinweis nach.
Sie können sich auch über weitere Möglichkeiten vertraulich an unsere interne Meldestelle oder den externen Ombudsmann wenden.
- ‣Elektronisches BKMS-Hinweisgebersystem:https://www.bkms-system.com/castell-bank
- ‣E-Mail:whistleblowing@castell-bank.de
- ‣Brief:
Fürstlich Castell'sche Bank, Credit-Casse AG
Abteilung Compliance
- persönlich / vertraulich -
Marktplatz 1
97070 Würzburg - ‣Unser externer Ombudsmann: Bundesverband deutscher Banken e.V., Postfach 04 03 07, 10062 Berlin, Fax: 030 1663-3169, E-Mail: ombudsmann@bdb.de
Ergänzende Informationen zur eingeräumten Kontoüberziehung
Gesetzliche Regelungen
Für die Fürstlich Castell'sche Bank hat die Kundenberatung einen sehr hohen Stellenwert. Einzelne Aspekte der seit März 2016 wirksamen gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit dem Angebot von Dispositionskrediten waren bei uns bereits zuvor gängige Praxis. Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus bietet die Fürstlich Castell'sche Bank ihren Kunden ergänzende Informationen im Zusammenhang mit der Nutzung des Dispositionskredites.
Hinweis bei längerer Nutzung des Dispositionskredites
Wir möchten unsere Kunden stets über die für sie kostengünstigsten Finanzierungsalternativen informieren. Sollten Sie Ihre eingeräumte Kontoüberziehung über einen Zeitraum von drei Monaten zu durchschnittlich mehr als 50 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages in Anspruch nehmen, weisen wir Sie hierauf hin. Denn der Dispositionskredit dient dazu, die finanzielle Flexibilität kurzfristig zu verbessern und sollte lediglich kurzfristig genutzt werden. Für unsere Kunden, die den Dispositionskredit über einen längeren Zeitraum nutzen, existieren gegebenenfalls Kreditprodukte, die für den konkreten Finanzierungsbedarf kostengünstiger sind. Falls dies auf Sie zutrifft, macht der Hinweis Sie auf eine bereits längere Inanspruchnahme des Dispositionskredites aufmerksam und sensibilisiert Sie für die damit verbundenen Kosten. Wir übermitteln den Hinweis zeitgleich mit dem jeweils aktuellen Rechnungsabschluss, der unter anderem Angaben zu den angefallenen Sollzinsen enthält. Darüber hinaus enthält der Hinweis auch eine Angabe zum aktuellen Sollzinssatz der Fürstlich Castell'schen Bank für Dispositionskredite.
Die gesetzlichen Beratungspflichten
Bei Dispositionskrediten unterbreiten wir unseren Kunden ein Beratungsangebot, wenn sie ihre eingeräumte Kontoüberziehung
- ‣ununterbrochen über einen Zeitraum von sechs Monaten in Anspruch genommen haben bzw.
- ‣durchschnittlich in Höhe eines Betrages in Anspruch genommen haben, der 75 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages übersteigt.
Wir unterbreiten unseren Kunden bei einer geduldeten Überziehung ein Beratungsangebot, wenn
- ‣die Kunden eine Überziehung ununterbrochen über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten in Anspruch genommen haben bzw.
- ‣der durchschnittliche Überziehungsbetrag die Hälfte des durchschnittlichen monatlichen Geldeingangs innerhalb der letzten drei Monate auf dem Konto übersteigt.
In dem Beratungsgespräch werden – entsprechende Bonität vorausgesetzt – kostengünstigere Finanzierungsalternativen geprüft. Wir klären unsere betroffenen Kunden über die Folgen der weiteren Nutzung der Überziehungsmöglichkeiten auf und geben gegebenenfalls Hinweise zu weiteren, geeigneten Beratungseinrichtungen.