Information über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für Finanzprodukte gemäß Offenlegungsverordnung
1.0 Unsere Strategie zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
Nachhaltigkeitsrisiken umschreiben Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (häufig auch als „ESG-Risiken“ bezeichnet, entsprechend den englischsprachigen Bezeichnungen Environmental, Social, Governance), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Geldanlage haben könnte.
Im Rahmen unserer Strategie beziehen wir Nachhaltigkeitsrisiken auf Produkt- und Unternehmensebene auf verschiedene Weise ein.
1.1. Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken auf Unternehmensebene
a) Produktauswahl
Einen zentralen Aspekt unserer Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bildet die Entscheidung darüber, welche Finanzprodukte in unser Anlageuniversum aufgenommen werden. Wir nehmen überwiegend nur Finanzprodukte in das Anlageuniversum auf, die keine unangemessen hohen Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen.
b) Schulungs- und Weiterbildungskonzept
Unser Schulungs- und Weiterbildungskonzept befähigt die Berater, die jeweiligen Finanzprodukte verstehen und umfassend beurteilen zu können.
c) Überwachung der organisatorischen Vorkehrungen
Die Einhaltung organisatorischer Vorkehrungen wird künftig von unabhängigen Stellen unseres Hauses (Compliance und Interne Revision) sowie unserer externen Revision regelmäßig bzw. anlassbezogen überprüft. So ist sichergestellt, dass Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungsprozessen durch das Vermögens- und Fondsmanagement berücksichtigt werden.
1.2. Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken auf Produktebene
a) Unsere Anlagestrategien
Unsere Anlagestrategien sind darauf ausgelegt, unangemessen hohe Nachhaltigkeitsrisiken zu vermeiden.
Soweit im Rahmen des Vermögens- und Fondsmanagements der Fürstlich Castell‘schen Bank Anlagestrategien eingesetzt werden, die ökologische oder soziale Merkmale (oder eine Kombination davon) bewerben und die Erfüllung dieser Merkmale bezwecken (verwaltete Portfolien im Sinne des Artikel 8 der Offenlegungsverordnung), oder die nachhaltige Investitionen anstreben, d.h. das Ziel verfolgen, mit Blick auf Umweltaspekte und/oder soziale Aspekte nachvollziehbare Wirkungen zu erreichen (verwaltete Portfolien im Sinne des Artikel 9 der Offenlegungsverordnung), berücksichtigt die Fürstlich Castell‘sche Bank Nachhaltigkeitsrisiken auch durch die spezifisch nachhaltige Ausrichtung der betreffenden Anlagestrategien und deren Umsetzung in den verwalteten Portfolien.
b) Anwendung von Ausschlusskriterien
Bei der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken durch uns ist für nachhaltige Finanzprodukte im Sinne der Offenlegungsverordnung zudem die Anwendung sogenannter Mindestausschlüsse von wesentlicher Bedeutung. Das bedeutet, dass einzelne Finanzprodukte bestimmte nicht hinreichend nachhaltige Titel nicht oder nur bis zu einer festgelegten Grenze enthalten dürfen. Wir haben folgende Mindestausschlüssen definiert:
Unternehmen
- ‣Rüstungsgüter >5 %** (geächtete Waffen >0 %)***
- ‣Tabakproduktion >5 %
- ‣Kohle >10 %**
- ‣Schwere Verstöße gegen UN Global Compact (ohne positive Perspektive):
- ‣Schutz der internationalen Menschenrechte
- ‣Keine Mitschuld an Menschenrechtsverletzungen
- ‣Wahrung der Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Kollektivverhandlungen
- ‣Beseitigung von Zwangsarbeit
- ‣Abschaffung der Kinderarbeit
- ‣Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit
- ‣Vorsorgeprinzip im Umgang mit Umweltproblemen
- ‣Förderung größeren Umweltbewusstseins
- ‣Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien
- ‣Eintreten gegen alle Arten von Korruption
- ‣Staatsemittenten: Unzureichendes Scoring nach dem Freedom House Index****
*Relevant sowohl für Einzelwerte als auch Werte in einem Portfolio/Korb (Aktien/Anleihen)
**Umsatz aus Herstellung und/oder Vertrieb
***Waffen nach dem Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung („Ottawa-Konvention“), dem Übereinkommen über das Verbot von Streumunition („Oslo-Konvention“) sowie B- und C-Waffen nach den jeweiligen UN-Konventionen (UN BWC und UN CWC)
**** https://freedomhouse.org/report/freedom-world/2020/leaderless-struggle-democracy
c) Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite
Das Eintreten eines Nachhaltigkeitsrisikos kann wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Geldanlage und damit auch auf die Rendite der Finanzprodukte haben, die Gegenstand unserer Anlage sind. Unsere Anlagestrategien, die bei den Investitionsentscheidungsprozessen der Fürstlich Castell‘schen Bank zum Tragen kommen, sind jedoch – insbesondere auch durch die Beachtung der Mindestausschlüsse – darauf ausgelegt, unangemessen hohe Nachhaltigkeitsrisiken zu vermeiden.
2.0. Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Nachhaltigkeitsfaktoren umschreiben Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Das Investment in ein Finanzprodukt kann je nach zugrundeliegendem Basiswert zu negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen führen, etwa wenn dieses Unternehmen Umweltstandards oder Menschenrechte auf schwerwiegende Weise verletzt.
Die Fürstlich Castell‘sche Bank berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren und hat begonnen Strategien zur Wahrung der Sorgfaltspflicht im Zusammenhang mit diesen Auswirkungen festzulegen.
2.1. Unsere Strategien zur Feststellung und Gewichtung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen und Nachhaltigkeitsindikatoren
Eine systematische und damit umfassende Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren können wir derzeit noch nicht durchführen. Hierfür wäre erforderlich, dass die investierten Unternehmen Daten über ihren ökologischen oder sozialen Fußabdruck und ihrer guten Unternehmensführung in einer standardisierten Form veröffentlichen, damit die Hersteller von Finanzprodukten diese von den Unternehmen beziehen und uns als Finanzmarktteilnehmer als Entscheidungsgrundlage zur Verfügung stellen können. Wir beobachten insofern das wachsende Angebot der Anbieter von ESG-Daten. Wir werden über den Aufbau eines entsprechenden Prozesses entscheiden, sobald das Angebot an verlässlichen ESG-Daten es zulässt.
Gleichwohl sind wir bestrebt, die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren durch die Anwendung der zuvor genannten Ausschlusskriterien zu vermeiden. Die Feststellung und Gewichtung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren erfolgt daher zurzeit anhand der Mindestausschlüsse. So werden unangemessene nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren weiter minimiert.
2.2. Identifizierte wichtigste nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen
Als wichtigste nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen definiert die Bank alle Fälle von schweren Verstößen gegen den UN Global Compact (ohne positive Perspektive). Der UN Global Compact hat hierbei insbesondere die folgenden Ziele:
- ‣Schutz der internationalen Menschenrechte
- ‣Keine Mitschuld an Menschenrechtsverletzungen
- ‣Wahrung der Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Kollektivverhandlungen
- ‣Beseitigung von Zwangsarbeit
- ‣Abschaffung der Kinderarbeit
- ‣Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit
- ‣Vorsorgeprinzip im Umgang mit Umweltproblemen
- ‣Förderung größeren Umweltbewusstseins
- ‣Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien
- ‣Eintreten gegen alle Arten von Korruption.
Die Bank plant oder ergreift in diesem Zusammenhang Maßnahmen, um diesen Nachhaltigkeitsauswirkungen angemessen zu begegnen. Je nach Gewichtung kommen dabei verschiedene Vorgehensweisen in Betracht. Bei unangemessen nachteiligen Auswirkungen erfolgt kein Investment in die entsprechenden Titel. Bei sonstigen nachteiligen Auswirkungen können Schwellenwerte zum Tragen kommen, sodass eine Investition bis zu einer zuvor festgelegten Investitionsgrenze grundsätzlich möglich bleibt.
Hierdurch wird erreicht, dass die Fürstlich Castell‘sche Bank diese Produkte, die sich unangemessen nachteilig auf Nachhaltigkeitsfaktoren auswirken, nur zu einem geringen Teil (mit-) finanziert.
Dem entsprechend können aber bestimmte Produkte insbesondere auch nicht Gegenstand der Finanzportfolioverwaltung der Fürstlich Castell‘schen Bank sein
3.0 Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.
Im Rahmen der Vergütungspolitik der Fürstlich Castell‘schen Bank wird sichergestellt, dass die Leistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht in einer Weise vergütet oder bewertet wird, die mit der Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Kundinnen und Kunden zu handeln, kollidiert. Insbesondere werden durch die Vergütung keine Anreize gesetzt, ein Finanzinstrument zu empfehlen, das den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden weniger entspricht. Sie begünstigt keine übermäßige Risikobereitschaft in Bezug auf den Vertrieb von Finanzinstrumenten mit hohen Nachhaltigkeitsrisiken.