Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) 2019/2088 i.V.m. Artikel 24 ff. der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 zu Vermögensverwaltungsstrategien
Gegenstand der folgenden Inhalte sind Pflichtinformationen über die ökologischen und/oder sozialen Merkmale dieser Vermögensverwaltung. Es handelt sich nicht um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale transparent zu erläutern und ergänzen andere nachhaltigkeitsbezogene Veröffentlichungen wie etwa die Vorvertraglichen Informationen sowie die regelmäßigen Berichte.