Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung
Informationen zur Nachhaltigkeit
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Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungen und Anlageberatung
Information über die Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeit in Investmentprozessen und Anlageberatung
Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
Vorbemerkung
Nach der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor sind Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater verpflichtet, über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken, die Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeit in Investmentprozessen und Anlageberatung zu berichten, sowie Transparenz über die Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken zu geben.
Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungen und Anlageberatung (Artikel 3)
Nachhaltigkeitsrisiken umschreiben Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (häufig auch als „ESG-Risiken“ bezeichnet, entsprechend den englischsprachigen Bezeichnungen Environmental, Social, Governance), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Geldanlage haben könnte.
Die Fürstlich Castell’sche Bank hat einen grundlegenden Ansatz zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken implementiert. Wir sind bestrebt, nur Finanzprodukte in das Anlageuniversum aufzunehmen, für die keine unangemessen hohen Nachhaltigkeitsrisiken erwartet werden.
Übergreifend wenden wir daher für Kundinnen und Kunden der Vermögensverwaltung und der Anlageberatung einen konsistenten Ausschlussansatz an, anhand dessen wir Nachhaltigkeitsrisiken bewerten. Bei der Produktauswahl von Fremdprodukten gilt, dass auf Basis eines Screenings der Einzelwerte mindestens 80 % des Produktes konform hinsichtlich der Ausschlusskriterien sein müssen. Folgende Ausschlusskriterien wenden wir sowohl in der Anlage- und Vermögensverwaltung als auch in der Vermögensberatung an:
- ‣Kohle (Abbau & Handel, Verstromung) > 10 % Umsatz
- ‣Abbau von Ölsand > 5 % Umsatz
- ‣Arktische Bohrungen > 5 % Umsatz
- ‣Hydraulic Fracturing (Fracking) von Öl/Erdgas > 5 %
- ‣Rüstungsgüter > 5 %** (geächtete Waffen > 0 %)***
- ‣Bestätigte Verstöße gegen die 10 Prinzipien des UN Global Compact (ohne positive Perspektive):
- ‣Schutz der internationalen Menschenrechte
- ‣Keine Mitschuld an Menschenrechtsverletzungen
- ‣Wahrung der Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Kollektivverhandlungen
- ‣Beseitigung von Zwangsarbeit
- ‣Abschaffung der Kinderarbeit
- ‣Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit
- ‣Vorsorgeprinzip im Umgang mit Umweltproblemen
- ‣Förderung größeren Umweltbewusstseins
- ‣Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien
- ‣Eintreten gegen alle Arten von Korruption
- ‣Staatsemittenten: Unzureichendes Scoring („not free“) nach dem Freedom House Index
**Umsatz aus Herstellung und/oder Vertrieb
***Waffen nach dem Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung („Ottawa-Konvention“), dem Übereinkommen über das Verbot von Streumunition („Oslo-Konvention“) sowie B- und C-Waffen nach den jeweiligen UN-Konventionen (UN BWC und UN CWC)
Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Vermögensverwaltung
Unsere Anlagestrategien sind darauf ausgelegt, unangemessen hohe Nachhaltigkeitsrisiken zu vermeiden.
Soweit im Rahmen des Vermögens- und Fondsmanagements der Fürstlich Castell‘schen Bank Anlagestrategien eingesetzt werden, die ökologische oder soziale Merkmale (oder eine Kombination davon) bewerben und die Erfüllung dieser Merkmale anstreben, werden alle Finanzinstrumente gemäß bankinterner Vorgaben hinsichtlich kontroverser und klimaschädlicher Geschäftspraktiken analysiert. Grundlage bilden die oben genannten definierten Ausschlusskriterien, die durch einen Sektor- und Wertefilterprozess umgesetzt werden. Dabei gilt die Anwendung der Ausschlusskriterien sowohl für Einzelwerte als auch Werte (Aktien/Anleihen) in einem Portfolio (z. B. bei Investmentfonds). Für Werte in einem Portfolio gilt, dass das Produkt im Rahmen dieser Prüfung eine positive Mindestquote von insgesamt 80 % erreichen muss, um unserer Anlagestrategie zu entsprechen. Das Eintreten eines Nachhaltigkeitsrisikos kann wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Geldanlage und damit auch auf die Rendite der Finanzprodukte haben. Die Anlagestrategien im Rahmen des Investitionsentscheidungsprozesses der Fürstlich Castell‘schen Bank sind jedoch – insbesondere auch durch die Beachtung der Ausschlusskriterien – darauf ausgelegt, unangemessen hohe Nachhaltigkeitsrisiken zu vermeiden.
Schulungs- und Weiterbildungskonzept
Unser Schulungs- und Weiterbildungskonzept befähigt die Beraterinnen und Berater, die jeweiligen Finanzprodukte verstehen und umfassend beurteilen zu können.
Überwachung der organisatorischen Vorkehrungen
Die Einhaltung organisatorischer Vorkehrungen wird von unabhängigen Stellen unseres Hauses (Compliance und Interne Revision) sowie unserer externen Revision regelmäßig bzw. anlassbezogen überprüft. So ist sichergestellt, dass Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungsprozessen durch das Vermögens- und Fondsmanagement berücksichtigt werden.
Information über die Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeit in Investmentprozessen und Anlageberatung (Artikel 4)
Die Fürstlich Castell'sche Bank, Credit-Casse AG (LEI: 529900WQ56SLB1IPWX73), im Folgenden als Fürstlich Castell'sche Bank bezeichnet, berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren innerhalb der Anlageberatung.
Im Moment findet die Berücksichtigung der Principle Adverse Impacts (PAIs) primär über Mindestausschlüsse statt, die nach Möglichkeit sowohl auf direkte als auch auf indirekte Investitionsmöglichkeiten angewandt werden sollen.
Bei Einzeltiteln werden die Emittenten anhand der definierten Mindestausschlusskriterien gescreened und werden nur in der Anlageberatung zugelassen, wenn keine Verstöße vorliegen. Durch die Anwendung der sogenannten Mindestausschlüsse bei der Prüfung der zur Anlageberatung verwendeten Drittprodukte sollen insbesondere die negativen Auswirkungen der PAIs gezielt verringert oder gar vermieden werden.
Zur Sicherstellung der Zielmarktbestimmung erfolgt vor der Anwendung unserer Mindestausschlusskriterien eine Selektion von Drittprodukten externer Anbieter auf 100 % BVI-Zielmarktkonformität.
Auf diese Selektion werden unsere definierten Mindestausschlusskriterien angewendet, indem eine Prüfung auf Einzelwertebene erfolgt. Analog zum Sektor- und Wertefilter im Investmentprozess der Vermögensverwaltung dürfen auch diese Drittprodukte externer Produktpartner die positive Mindestquote von 80% des NAV nicht unterschreiten.
Weitere Informationen finden Sie unter Download.
Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Artikel 5)
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.
Im Rahmen der Vergütungspolitik der Fürstlich Castell‘schen Bank wird sichergestellt, dass die Leistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht in einer Weise vergütet oder bewertet wird, die mit der Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Kundinnen und Kunden zu handeln, kollidiert. Insbesondere werden durch die Vergütung keine Anreize gesetzt, ein Finanzinstrument zu empfehlen, das den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden weniger entspricht. Sie begünstigt keine übermäßige Risikobereitschaft in Bezug auf den Vertrieb von Finanzinstrumenten mit hohen Nachhaltigkeitsrisiken.